Abrechnung

Naturheilkundliche Leistungen werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet. Physikalische Therapie / Krankengymnastik wird nach der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) abgerechnet. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre PKV.

Da wir eine Terminpraxis betreiben bitten wir die vereinbarten Termine einzuhalten, oder ggf. rechtzeitig vorher (24 Stunden) abzusagen. Bei nicht eingehaltenen, bzw. nicht rechtzeitig abgesagten Terminen (24 Stunden) können Kosten anteilig in Rechnung gestellt werden. Wir danken für Ihr Verständnis!

Informationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie gegen Ihrer Meinung nach unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistungen Einspruch erheben können, finden Sie beispielsweise unter www.privatpreise.de.

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Verband Freier Osteopathen e.V.

 

Osteopathie wird auch von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bzw. werden Kosten ganz oder teilweise übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die geltende Regelung der Kostenübernahme.