Abrechnung

Naturheilkundliche Leistungen werden auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses
für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Physiotherapeutische
Behandlungen werden nach einer entsprechenden privaten Honorarvereinbarung
abgerechnet.

Private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen
erstatten die Kosten je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise.
Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.

Da wir eine Terminpraxis betreiben, bitten wir Sie, vereinbarte Termine
einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei nicht wahrgenommenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen
behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.
Wir danken für Ihr Verständnis.

VFO Logo



Verband Freier Osteopathen e.V.

Osteopathische Behandlungen werden inzwischen von vielen gesetzlichen
Krankenkassen ganz oder teilweise bezuschusst. Bitte erkundigen Sie sich
bei Ihrer Krankenkasse über die jeweils geltenden Voraussetzungen
der Kostenübernahme.